CDU Datteln

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Einarbeitung der Vorschrift des Vergaberechts in den Handlungsrahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft

Antrag der CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Umwelt

Der Bürgermeister wird um Auskunft gebeten, wie er beabsichtigt, die Vorschriften des Vergaberechts in den Handlungsrahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft einzuarbeiten.

Desweiteren bittet die CDU-Fraktion um Auskunft, wann mit der Tätigkeitsaufnahme der Gesellschaft zu rechnen ist.

Begründung: Nach dem Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Datteln mbH hat die StewG mbH im wesentlichen den Zweck, zur Stadtentwicklung Grundstücke zu erwerben und sie wieder zu veräußern, sobald sie durch Bebauungsplan und Erschließung baureif


Antrag der CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Umwelt

Der Bürgermeister wird um Auskunft gebeten, wie er beabsichtigt, die Vorschriften des Vergaberechts in den Handlungsrahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft einzuarbeiten.

Desweiteren bittet die CDU-Fraktion um Auskunft, wann mit der Tätigkeitsaufnahme der Gesellschaft zu rechnen ist.

Begründung: Nach dem Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Datteln mbH hat die StewG mbH im wesentlichen den Zweck, zur Stadtentwicklung Grundstücke zu erwerben und sie wieder zu veräußern, sobald sie durch Bebauungsplan und Erschließung baureif geworden sind (§ 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrag). Dies macht die Gesellschaft im Auftrag der Stadt. Im Einzelnen ist dies in einem Rahmenvertrag mit der Stadt geregelt. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Finanzierung des
Erwerbs und der sonstigen notwendigen Maßnahmen (§ 4 des Rahmenvertrages).

Entsprechend der Verteilung des Stammkapitals in Höhe von insgesamt 25.000 € ist die Stadt Mehrheitsgesellschafterin (Stammkapital 13.000 €). Minderheitsgesellschafterin ist die Sparkasse Vest Recklinghausen mit einer Einlage von 12.000 € (vgl. § 7 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages). Den Gewinn aus den Grundstücksgeschäften erhält die Stadt.

Die Sparkasse ist an dem Gewinn nur zu einem Betrag beteiligt, der 15 % ihrer Stammeinlage entspricht vgl. § 7 Nr.3 des Gesellschaftsvertrages). Nach dieser Konstruktion schöpft die Stadt den Planungsgewinn ab, der entsteht, wenn die StewG mbH Grundstücke im unbeplanten Außenbereiche günstig erwirbt und wieder
verkauft, wenn die Grundstücke durch Bebauungsplan zum Bauland geworden sind und dadurch an Wert gewonnen haben.

Dieses Konzept verleitet dazu, nur die Grundstücke als Bauland auszuweisen, die zuvor durch die StewG mbH erworben worden sind. Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Bauplanung sich nur an den Spekulationsinteressen der Stadt orientiert. Eine sachliche Planung muss sich aber nach der Situation der Grundstücke im Hinblick auf ihre Verkehrsanbindung und die Umweltverträglichkeit der
geplanten Bebauung richten. Danach muss es im Einzelfall auch hingenommen werden, dass Grundstücke dann beplant werden, wenn sic nicht zuvor durch die StewG mbH erworben werden konnten.

Angesichts des nach dem Gesellschaftsvertrages nur geringfügigen Gewinnanteils der Sparkasse an der StewG mbH kann deren Interesse an der Beteiligung nur darin bestehen, die Finanzierungsaufträge zum Erwerb von Grundstücken zu erhalten. Dazu ist aber auf Folgendes hinzuweisen: Im Sinne des Vergaberechts ist die Stew mbH ein öffentlicher Auftraggeber. Deren Aufträge sind nach GWB und Haushaltsrecht ausschreiben und an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Eine Vergabe an einen Gesellschafter ohne eine Ausschreibung wäre nicht rechtmäßig.

Gez.

Dr. Horst Conrady
© CDU Datteln 2012