CDU-Fraktion sieht zukünftige Großprojekte in Gefahr

Das Urteil des OVG Münster zur Standortfrage für das Uniper-Kraftwerk Datteln IV hat gezeigt, dass Gerichte sich heute nicht mehr mit dem vollständigen Sachverhalt beschäftigen und langwierige Abwägungen bei Großprojekten vornehmen, sondern punktuelle Fragestellungen der Planung herausgreifen können, um weitreichende Entscheidungen zu treffen. Leider haben die Richter am OVG Münster mit ihrem Urteil keine klare Entscheidung gegen ein Kohlekraftwerk getroffen, sondern vielmehr eine Basis geschaffen, strategisch wichtige Bauprojekte mit gleicher Argumentation zu verzögern oder zu verhindern, die auch die Nachnutzung der Kraftwerksflächen betreffen können. 
Patrick-Benjamin Bök, Fraktionsvorsitzender der CDU dazu: „Wir wollen eine rasche Energiewende. Die Richter haben jedoch mit ihrer Entscheidung sicherlich viele Investoren für Großprojekte regenerativer Energiegewinnung verunsichert, da nur einzelne Planungsfragen im Fokus standen. Ich glaube es herrscht großer Konsens, dass ein früherer Ausstieg aus der Energiegewinnung mit fossilen Brennstoffen unabdingbar ist und auch eine noch frühere Abschaltung des Kraftwerks in Datteln wünschenswert. Aber dieses Urteil kann weitreichendere negative Konsequenzen haben, als aktuell damit in Verbindung gebracht werden.“ Neben den notwendigen Bauprojekten zur regenerativen Energiegewinnung sieht die CDU-Fraktion auch Großprojekte wie die Nachnutzung der Kraftwerksflächen in Gefahr, die Arbeitsplätze und für unsere Kommune wichtige Steuereinnahmen generieren soll. Kritisch sieht die CDU-Fraktion daher insbesondere die Urteilsbegründung, die sich weniger mit dem gewählten Standort an sich, als mit dem Verfahren des RVR beschäftigt. „Man mag meinen, der RVR hat ein gewisses Händchen für Rohrkrepierer in der Planung und kann dieser Aufgabe nur schwer gerecht werden. Wir haben Sorge, dass auch regionale Kooperationsstandorte später ähnlichen Klagen zum Opfer fallen werden.“ ergänzt Bök und hält abschließend fest: „Um Schaden von zukünftigen Großprojekten abzuwenden, ist es daher notwendig, dass das Urteil des OVG Münster und damit die Sicht auf das Vorgehen des RVR von einer weiteren Instanz geprüft wird.“
 
Die Stadt Datteln muss ein verlässlicher Partner sein. Ansonsten herrscht hier Stillstand.