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vor 1 Tag
Fotos von CDU Dattelns Beitrag

Am 27.01.2026 zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Notionalsozialismus hat der Künstler Gunter Demnig in Datteln erneut einen Stolperstein verlegt. Er erinnert an Peter Jacob Theisern, geboren 1907, ermordet am 13. August 1942. Ein Mensch, ein Name, ein Leben ? ausgelöscht durch das nationalsozialistische Unrecht. Es ist der 21. Stolperstein in unserer Stadt.
Stolpersteine holen die Erinnerung aus den Geschichtsbüchern zurück in unseren Alltag. Sie liegen dort, wo Menschen gelebt haben, mitten in unserer Stadt. Sie bringen uns zum Innehalten und zum Nachdenken.
Erinnerung ist keine Formalität. Sie ist Verantwortung.
Gerade heute ist es wichtig, die Namen zu nennen, die Geschichten zu bewahren und dem Vergessen bewusst entgegenzutreten.
Datteln erinnert.
Und Datteln darf nicht vergessen.

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vor 4 Tagen 23 Stunden

Die CDU Datteln lädt am 18. Februar 2026 um 18 Uhr zum traditionellen Politischen Aschermittwoch in die La Victoria Eventhalle (Victoriastraße 39?41, 45772 Marl) ein. In diesem Jahr steht gemeinsam mit den CDU-Stadtverbänden Marl, Dorsten, Oer-Erkenschwick und Waltrop die Zukunft der Wirtschaft und Chemieindustrie in der Region im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Karten zum Preis von 15 Euro inklusive eines traditionellen Fischessens erhalten Sie beim CDU-Stadtverband Datteln oder online unter www.cdu-marl.de.

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vor 1 Monat

Heute in der Innenstadt hat die CDU Datteln einen kleinen Neujahrsgruß verteilt 🎆

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vor 1 Monat 2 Tagen
vor 1 Monat 7 Tagen

Die CDU Datteln wünschen einen gesegneten Heiligabend 🎄

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vor 1 Monat 9 Tagen

Gemeinsame Erklärung von SPD- und CDU-Fraktion: Rettungsdienst darf keine Kostenfrage für die Menschen sein.

Wie die Stadtverwaltung Datteln am 18.12.2025 per Pressemitteilung erläuterte, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen erklärt, die Transport und Behandlungskosten für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten künftig nicht mehr vollständig übernehmen zu wollen. Wörtlich führt die Stadtverwaltung aus:

"Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage ist das Rettungsgesetz NRW, das ausdrücklich erlaubt, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen.

Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V, das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als Fehlfahrt werten sie daher sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu zählen auch Einsätze, bei denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen oder Reanimationen erforderlich sind. Diese Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes."

Was diese Rechtsauffassung in der Praxis bedeutet, ist erschreckend: Verstirbt ein Mensch nach einer Reanimation am Einsatzort und wird folglich nicht mehr in ein Krankenhaus transportiert, liegt nach Ansicht der Krankenkassen eine "Fehlfahrt" vor. Der Einsatz sei demnach nicht notwendig gewesen und müsse nicht bezahlt werden. Diese Logik ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Besonders irritierend ist, dass sich an den einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuches V nichts geändert hat und die Notfallversorgung ein elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung in Deutschland ist.

Das Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherungen führt zu erheblicher Verunsicherung in der Bevölkerung und verstärkt Politikverdrossenheit. Menschen könnten aus Angst vor Kosten zögern, den Notruf zu wählen. Das kann Menschenleben kosten.

Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht in der Verantwortung. Sie hätte längst steuernd eingreifen und für eine landesweit verlässliche Lösung sorgen müssen. Stattdessen bleibt es bei Verweisen auf Zuständigkeiten und den Bund. Die Folgen dieses Stillstands tragen nun die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger.

Wir fordern die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland auf, ihre nicht nachvollziehbare Position unverzüglich zurückzunehmen und sich öffentlich zu entschuldigen. Zugleich erwarten wir von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und umgehend zu handeln.

Zugleich bitten wir den Bürgermeister und die Verwaltung der Stadt Datteln, die der Stadt entstehenden Kosten weiterhin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen geltend zu machen, bis eine Klärung auf Landes- und Bundesebene erfolgt ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet werden und niemand aus Unsicherheit oder Sorge vor möglichen Kosten davon absieht, im Notfall den Notruf zu wählen.

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